Aalscholverstraat 247EuroParcs Enkhuizer Strand
 

AGB-Teil 1


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge hinsichtlich aller Unterkünfte und Stellplätze sowie anderer Einrichtungen, die von den nachstehenden EuroParcs Resorts (das umfasst insbesondere auch die Parks und Campingplätze der Marke Droomparken) vermietet werden: Als Verwender dieser AGB werden sie nachstehend einheitlich gemeinsam als EuroParcs Resorts und im jeweiligen Vertragsverhältnis jeweils einzeln als „Vermieter“ bezeichnet. Auf Vertragsebene des jeweiligen Vermieters können zusätzliche Vertragsbedingungen vertraglich vereinbart werden, diese werden zur Klarstellung als „Parkbedingungen“ bezeichnet. Diese zusätzlichen Parkbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, ergänzend zu den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den zusätzlichen Parkbedingungen des jeweiligen Vermieters gehen die zusätzlichen Parkbedingungen diesen AGB vor.

1.2 In diesen AGB wird mit dem Begriff „Mieter“ diejenige Person bezeichnet, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Vermietung/Nutzung einer Unterkunft bzw. eines Campingplatzes zu Erholungs- und Urlaubszwecken schließt. Mit dem Begriff „Nutzer“ werden diejenigen Personen bezeichnet, die sich gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft aufhalten.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter, der im Angebot und in der Buchungsbestätigung genannt ist, geschlossen. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere AGB verweist. Der Vermieter weist alle AGB, auf die der Mieter verweist oder die vom Mieter verwendet werden, ab.

1.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

RESERVIERUNGEN (BUCHUNGSANFRAGEN)

2.1 Der Vermieter bearbeitet ausschließlich Reservierungen, d.h. Buchungsanfragen von Personen ab 18 Jahren. Reservierungen durch Personen unter dieser Altersgrenze sind somit unbeachtlich und werden nicht bearbeitet.

2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, individuelle Buchungsanfragen, insbesondere aber nicht ausschließlich von Gruppen oder Aufenthalte, die nicht zu Erholungs- und Urlaubszwecken dienen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. besondere vertragliche Bedingungen daran zu stellen.

2.3 Mit der Vornahme der Reservierung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An das Angebot ist der Kunde 14 Tage gebunden.

2.4 Ist der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vornahme der Reservierung nicht im Besitz einer schriftlichen Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, so hat der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Reservierungsabteilung aufzunehmen, andernfalls ist eine Berufung auf die Reservierung ausgeschlossen.

2.5 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter Zugang zu der Auftragsbestätigung bekommen hat, zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestätigung und die Rechnung sofort nach dem Zugang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 8 Tagen, mitzuteilen.

2.6 Der Vertrag bezieht sich auf die Miete einer Unterkunft bzw. eines Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen zu Erholungs- und Urlaubszwecken. Diese Nutzung ist ihrer Art nach von kurzer Dauer und Geschäftsgrundlage des Vertrages.

2.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.

ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES (UMBUCHUNGEN)

3.1 Möchte der Mieter nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen im Vertrag vornehmen, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, diesen zuzustimmen. Ist eine Änderung des Vertrages möglich und nimmt der Vermieter diese auf Wunsch des Kunden vor, kann der Vermieter die Kosten der Änderungen zusätzlich zu den u.U. erhöhten Kosten der geänderten Leistungen in Rechnung stellen.

ERSATZPERSONEN

4.1 Es ist dem Mieter und den anderen Nutzern der Mietsache nicht gestattet ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter in Textform, die Unterkunft bzw. den Stellplatz anderen als den im Vertrag genannten Personen zur Nutzung zu gestatten.

4.2 Haben der Mieter und der Vermieter ausdrücklich vereinbart, dass der ursprüngliche Mieter bzw. ein oder mehrere Nutzer durch Ersatzpersonen ersetzt werden, so haftet der Mieter gesamtschuldnerisch mit den Ersatzpersonen gegenüber dem Vermieter für die Zahlung des noch zu zahlenden Mietrestbetrages, der Änderungskosten (siehe Artikel 3.1) und der etwaigen zusätzlichen Kosten als Folge des Wechsels der Mieter bzw. Nutzer sowie etwaiger Stornierungskosten.

PREISE

5.1 Der Mieter hat dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wie dieser in der schriftlichen Buchungsbestätigung / Rechnung der Reservierung genannt wird.

5.2 Nachträgliche Preisnachlässe, Sonderangebote oder Gutscheineinlösungen können nicht in Anspruch genommen werden.

5.3 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.

5.4 Rabattaktionen gelten grundsätzlich nicht für Buchungen mit einem Aufenthalt von länger als drei Wochen. Für alle Aktionen gelten Aktionsbedingungen.

MEHRKOSTEN

6.1 Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des Mietobjekts inklusive eines normalen Energie- und Wasserverbrauchs und, soweit in der Beschreibung angegeben, eine Endreinigungspauschale. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, sondern eine Abrechnung nach Verbrauch erfolgt, wird auf diesen Umstand in der Beschreibung des Vermieters hingewiesen. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Heizung) sowie örtliche Kurtaxen etc. müssen vom Mieter getragen werden. Diese Kosten werden in der Preisliste beschrieben. Der vom Mieter zu zahlende Gesamtbetrag wird als der „Gesamtpreis“ bezeichnet.

ZAHLUNGEN

7.1 Für alle Verträge gilt, dass 30 % des Gesamtpreises sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung an die angegebene Kontonummer des Vermieters zur Zahlung fällig ist. Die verbleibende Restzahlung in Höhe von 70 % ist bis spätestens 6 Wochen vor der Ankunft zu zahlen. Bei Vertragsabschlüssen innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft ist der Gesamtpreis sofort nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

7.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge ist der Mieter sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Soweit der Vermieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegeben ist und hat der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten, besteht ohne vollständige Bezahlung der fälligen Beträge kein Anspruch auf Vertragserfüllung. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 12 dieser Vertragsbedingungen zu belasten

7.3 Der Vermieter gilt stets als berechtigt, fällige Forderungen gegen den Mieter mit vom Mieter geleisteten Zahlungen zu verrechnen.

ANKUNFT UND ABREISE

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann die gemietete Unterkunft ab 15:00 Uhr des vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Ankunftstages bezogen werden und ist die Unterkunft an dem vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Tag der Abreise vor 10:00 Uhr zu verlassen.

Sofern nichts anderes individuell oder in den Parkbedingungen des Vermieters vereinbart wird, gilt für einen Stellplatz, dass der Mieter seinen Stellplatz ab 13:00 Uhr des vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten Ankunftstages beziehen kann und dass der Mieter den Stellplatz an dem vereinbarten Tag der Abreise vor 12:00 Uhr freizumachen hat.

8.2 Möchte der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen und erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, so ist der Vermieter immer berechtigt, eine Ersatzunterkunft/einen Ersatzstellplatz zuzuweisen, ohne dass sich hierfür Ansprüche für den Mieter ergeben.

8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. der anderen Einrichtung früher als an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Datum beendet, so hat der Mieter kein Recht auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises bzw. der Kosten.

HAUSTIERE

9.1 Haustiere sind nicht erlaubt.