Aalscholverstraat 247EuroParcs Enkhuizer Strand
 

AGB Teil 2


NUTZUNG DER UNTERKUNFT; HAFTUNG DES MIETERS UND DER NUTZER

10.1 Der Mieter und die mitreisenden Nutzer haften gesamtschuldnerisch für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes und der mietvermieteten Gegenstände sowie für ihr ordnungsgemäßes Verhalten sowohl im Bereich der gemieteten Unterkunft bzw. des Stellplatzes als auch im übrigen Parkgelände und für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes und der darin befindlichen Geräte.

10.2 Öffentliche Trunkenheit und Drogenkonsum sind im gesamten Parkgelände des Vermieters nicht gestattet.

10.3 Darüber hinaus haften Mieter und die Nutzer stets gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch bzw. Verlust bzw. Beschädigung des Inventars bzw. der Unterkunft. Dies gilt auch bei falscher Nutzung bzw. unsachgemäßem Zurücklassen einschließlich aber nicht beschränkt auf übermäßige Verschmutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes. Etwaige Schäden haben der Mieter bzw. die Nutzer dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und sofort vor Ort zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass ein Verschulden an dem Entstehen der Schäden nicht ihm selbst, den Nutzern oder einem Mitglied seiner Gesellschaft anzulasten ist.

10.4 Verursachen der Mieter oder die Nutzer oder Besucher des Mieters oder der Nutzer Belästigungen irgendwelcher Art, oder verhalten sie sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung der Vertrages gerechtfertigt ist, so ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen. Es handelt sich grundsätzlich um Belästigung bzw. um Fehlverhalten, wenn andere Gäste im Park oder Mitarbeiter des Parks diese Belästigung oder dieses Fehlverhalten als solche/solches qualifizieren. Wird aufgrund von Belästigung bzw. Fehlverhalten der Vertrag gekündigt, so gilt Ziffer 14.3 entsprechend.

10.5 In allen Fällen, in denen das in Bezug auf den vom Vermieter gebotenen Service erforderlich (z.B. Reinigung, Reparatur) ist, ist es dem Vermieter gestattet, die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder Nutzers zu betreten. In einem solchen Fall kann das Betreten ohne Anwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.

10.6 Das Aufladen von Elektroautos ist ausschließlich an den dazu vorgesehenen Ladeplätzen gestattet. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, solche Fahrzeuge mit der Stromversorgung der Unterkunft aufzuladen.

10.7 Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht gestattet. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt, so können zusätzliche Kosten zur professionellen Reinigung berechnet werden.

KAUTION

11.1 Der Vermieter ist berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution vom Mieter zu verlangen.

11.2 Die Kaution dient zur Sicherung von Schäden und sonstigen vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen des Vermieters, die dem Vermieter im Falle der Nichterfüllung der seitens des Mieters und der Nutzer bestehenden Verpflichtungen entstehen können.

11.3 Für den Fall, dass die Kaution nicht unverzüglich geleistet wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bzw. den anderen Nutzern den Zutritt zu verweigern und die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes zu verweigern.

11.4 Ist der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach Mahnung mit Fristsetzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

11.5 Die Kaution oder ihr etwaiger Restbetrag wird nach Verrechnung der Forderungen (Schäden an dem Inventar/der Unterkunft bzw. sonstige Kosten) des Vermieters gegen den Mieter bzw. die Nutzer zurückgezahlt. Etwaige darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz werden durch diese Rückzahlung ausdrücklich nicht aufgegeben.

STORNIERUNGSKOSTEN

12.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung sind Stornierungskosten zu entrichten. Diese Beträge sind bei einem Rücktritt bis drei Monate vor dem Ankunftstag 15%, zwischen zwei und drei Monaten vor dem Ankunftstag 50%, zwischen einem und zwei Monaten vor dem Ankunftstag 75%, bei Stornierung bis zu einem Monat vor dem Ankunftstag 90% und bei einem Rücktritt am Ankunftstag 95% des gesamten Gesamtpreises.

12.2 Ist der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum ohne weitere Benachrichtigung nicht eingetroffen, so wird dies als Rücktritt behandelt.

12.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vom Vermieter geforderte Pauschale.

HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN; REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN

13.1 Falls der Vermieter durch höhere Gewalt nicht bzw. vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise durchzuführen, legt er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen, nachdem er über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung unterrichtet worden ist, einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, eine andere Frist, einen anderen Ort etc.) vor.

13.2 Höhere Gewalt seitens des Vermieters besteht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Willens des Vermieters gelegen sind, einschließlich aber nicht ausschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.

13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, so hat der Mieter diese Ablehnung (abhängig vom Anfangsdatum der Miete spätestens) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Änderungsvorschlags mitzuteilen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Vermieter erstattet dem Mieter bereits geleistete Zahlungen auf den Mietpreis. Der Vermieter ist darüber hinaus nicht zum Ersatz irgendwelcher Schäden verpflichtet.

13.4 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

a) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

b) Der Mieter erklärt sich auch im Namen der Nutzer einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von EuroParcs und dem Vermieter bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Vermieter unverzüglich zu verständigen.

KÜNDIGUNG

14.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn im Falle einer Reservierung die persönlichen Daten des Mieters bzw. anderer Nutzer in erheblicher Weise unvollständig bzw. falsch angegeben werden.

14.2. Eine Kündigung ist auch aus den in Ziffer 10.4. genannten Gründen statthaft.

14.3. Im Falle einer Kündigung nach den vorstehenden Vereinbarungen behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Vermieter aus einer anderweitigen Belegung der Unterkunft oder des Stellplatzes erlangt.

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

15.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, resultieren, ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Vermieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

15.2. Die deliktische Haftung des Vermieters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt.

15.3 Im Übrigen beschränken EuroParcs und der Vermieter im gesetzlich zulässigen Rahmen ihre Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannten Arten und Weisen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Bungalowsafes und Schwimmbadschließfächern), Verlust oder Schäden von oder an Sachen bzw. an Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks bzw. der Miete/Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter.

15.4 Die Haftung für Schäden, die einen Verlust der Urlaubsfreude oder Betriebsunterbrechungs- und andere Folgeschäden umfassen, ist unter allen Umständen ausgeschlossen. Weiter haftet der Vermieter auf keinen Fall für Schäden, für die aufgrund einer Reise- bzw. einer Reiserücktrittsversicherung oder irgendwelcher anderen Versicherung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

15.5 Der Vermieter haftet nicht für Störungen in der Dienstleistung oder für Mängel bei von Dritten erbrachten Dienstleistungen oder an gelieferten Sachen.

15.6 Die Haftung aufgrund unerlaubter Handlung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 75.000, – im Falle von Personenschäden pro Gast pro Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 1.500, – pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt.

15.7 Der Mieter stellt den Vermieter auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüche in Bezug auf Schäden von Dritten, die ursächlich durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters selbst, der Nutzer, Begleitpersonen oder anderen Dritten sind, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten, entstanden sind.

BESCHWERDEN

16.1 Trotz der Sorgfalt und Mühe des Vermieters kann der Mieter der Ansicht sein, dass er eine berechtigte Beschwerde über die Unterkunft hat. Der Mieter hat diese Beschwerde zunächst vor Ort und sofort nach deren Eintreten oder Entdeckung der Rezeption des Parks, in dem die Unterkunft gelegen ist, mitzuteilen. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters abgewickelt werden, so hat der Mieter unter Androhung der Verwirkung eines jeden Anspruchs spätestens innerhalb eines Monats nach der Abreise aus der Unterkunft weitere Schritte zu veranlassen.

16.2 Beschwerden können auch in Textform mit dem Formular auf der Webseite eingereicht werden auf www.europarcsresorts.de/kontakt.

ANWENDBARES RECHT

17.1 Auf den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet das niederländische Recht Anwendung.

REISEDOKUMENTE

18.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die gültigen und an seinem Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Mieter nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt.

DATENSCHUTZ

19.1 Der Vermieter behandelt alle ihm erteilten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten immer gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter leitet die personenbezogenen Daten der Mieter und Nutzer nicht an Dritte weiter mit Ausnahme der Datenverarbeitung durch Europarks gemäß einem Vertrag mit EuroParcs. Der Vermieter verwendet die Daten selbst (und ausschließlich), um Sie über wichtige Neuigkeiten über den Park und interessante Angebote bzw. Arrangements zu informieren.

19.2 Auf Anforderung des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters in dem Fall, dass die Daten zum Beispiel sachlich falsch sind, korrigieren, ergänzen, löschen oder sperren. Das hat womöglich zur Folge, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters bzw. einen Teil der Dienstleistungen des Vermieters nicht länger in Anspruch nehmen kann. Für eine Erläuterung des in diesem Absatz genannten Inhalts und der Information über Ihre weiteren Rechte verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung.

19.3 Legt der Mieter keinen Wert auf Zusendung interessanter Informationen oder Angebote, so teilt der Mieter dies dem Vermieter bitte per E-Mail an kundenservice@europarcsresorts.de oder durch Verwendung des Kontaktformulars mit. Wenn Sie sich vom elektronischen Newsletter abmelden möchten, benutzen Sie bitte den Link am Ende eines jeden elektronischen Newsletters.

ALLGEMEINES

20.1 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden den Vermieter nicht.

20.2 EuroParcs und der Vermieter weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder EuroParcs noch der Vermieter derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für EuroParcs oder den Vermieter verpflichtend würde, wird der Mieter hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

Mit diesen AGB sind alle früher veröffentlichten Mietbedingungen aufgehoben.